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Aktuelles

Vorstellung des Rechtsgutachtens zur Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV

BIngK, BAK, AHO und VBI haben ein Rechtsgutachten an Prof. Dr. jur. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht und Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Ludwig-Maximilians-Universität in München in Auftrag gegeben, das nach der Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV ein alternatives Beschaffungskonzept aufzeigt.

Das Gutachten wird in einer Online-Veranstaltung am 27. Mai 2024 um 10:00 Uhr von Prof. Burgi den Länderkammern und ihren zuständigen Landesministerien vorgestellt werden. Herr Prof. Burgi steht im Anschluss auch für Fragen zur Verfügung.

Die Einwahldaten finden Sie hier!

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EINFACH BAUEN! – POTENZIALE IM NEUBAU UND BESTAND

Donnerstag, 18. April 2024 | 18:30 - 21:00 Uhr | Einlass ab 18 Uhr

Vor Ort in der Berlin Metropolitan School | Linienstraße 122 | 10115 Berlin oder im Live-Stream

Der „Gebäudetyp-e“ (wie „einfach“ oder „experimentell“) ist, angeregt von der Bayerischen Architektenkammer, eine Initiative der Bundesarchitektenkammer mit dem Ziel, einen regulatorischen Befreiungsschlag für mehr Innovation zu wagen. Der neue Planungsansatz ist auch Teil des 14-Punkte Planes des Bundeskanzlers im Rahmen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum. Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer und der GdW Bundesverband Wohnungswirtschaft laden vor diesem Hintergrund zum Expertenforum „Einfach bauen! – Potenziale im Neubau und Bestand“ in Berlin ein. Die kostenfreie Veranstaltung beleuchtet den aktuellen Diskussionstand zum Gebäudetyp-e und gibt einen Ausblick auf eine rechtssichere Umsetzung in die Praxis. Bundesbauministerin Klara Geywitz wird die After-Work-Veranstaltung eröffnen.

Eine Teilnahme vor Ort ist nur mit einer Anmeldung möglich: https://event.bak.de/event.php?vnr=f6-10e

Die Veranstaltung wird ab 18:15 Uhr zusätzlich live via Zoom gestreamt: Live-Stream „Einfach bauen“

Eine Anmeldung für den Live-Stream ist nicht erforderlich.

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BIngK & VBI fordern: Berufsvorbehalte für sicherheitsrelevante Planungsleistungen

Bauingenieurinnen und -ingenieure übernehmen Verantwortung für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit von Bauwerken und damit für Menschen und erhebliche Sachwerte. Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure fordern daher in einem gemeinsamen Positionspapier die Einführung von Berufsvorbehalten für sicherheitsrelevante Planungsleistungen.

Grundlage für sicherheitsrelevante Planungsleistungen bildet zuallererst eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Bauingenieure, sowie permanente Fort- und Weiterbildung. Damit die Berufsvorbehalte nicht die unternehmerische Freiheit der Ingenieurbüros einschränken, sollten Bauingenieure unabhängig von der Gesellschaftsform und den Eigentumsverhältnissen ihres Büros oder Unternehmens Mitglied in der Ingenieurkammer ihres Bundeslands sein können. Um die Attraktivität des Berufsstands zu steigern, muss insbesondere der gesellschaftliche Stellenwert der MINT-Fächer gestärkt werden.

Das Positionspapier finden Sie hier!

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16. Bausachverständigentag Südwest

Organisiert durch die Ingenieurkammer des Saarlandes!
Thema: Aktuelle Entwicklungen im Sachverständigenwesen
Weitere Informationen zur Anmeldung und zu den Inhalten finden Sie im Flyer

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Sind Sie Ingenieurin oder Ingenieur, Architektin oder Architekt, Planerin oder Planer? Dann unterstützen Sie die Arbeit am kommenden Baukulturbericht 2024/25 zum Thema „Infrastrukturen“ und beantworten die kurze Umfrage bei den planenden Berufen. Wir möchten unter anderem wissen: Welche Planungsaufgaben bearbeiten Sie und wo sehen Sie Schwerpunkte in der Zukunft?

Die Umfrage ist bis zum 5. Januar 2024 online und nimmt etwa fünf Minuten Zeit in Anspruch. Folgen Sie dafür bitte folgendem Link:

https://de.surveymonkey.com/r/XSVQX2K

Die Umfrage wird von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer unterstützt und die Ergebnisse fließen unmittelbar in die Arbeit am Baukulturbericht ein. Durch Ihre Mitwirkung kann der Kommunikation gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Öffentlichkeit die notwendige Relevanz verschafft werden.

Die Bundesstiftung Baukultur bedankt sich für Ihre Unterstützung!

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Mit der Urteilsverkündung des BVerfG hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.

Die Auswirkungen auf die Förderprogramme der KfW und des BAFA sind nachfolgend dargestellt:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Antragsstopp/

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20231204_ktf_urteil.html

Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) für 2024 steht noch aus. Sobald diese bekannt gemacht wird, werden wir darüber berichten.

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Regionalkonferenz Digitalisierung - "Künstliche Intelligenz"
Die Regionalkonferenz Digitalisierung – „Künstliche Intelligenz" findet am 12. Dezember 2023 von 14.00 Uhr bis ca. 17.15 Uhr als Online-Veranstaltung statt.

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