Struktur III

Schlichtung

Ingenieure erbringen tagtäglich Dienstleistungen auf qualitativ hohem Niveau. In nahezu allen Fällen erfolgt dies zur vollsten Zufriedenheit der Auftraggeber. Dennoch kommt es manchmal zu Konflikten zwischen Ingenieuren und Auftraggebern. Dabei ist der Gang vor Gericht nicht immer unvermeindlich. Häufig können Streitigkeiten auch durch eine außergerichtliche Einigung einvernehmlich gelöst werden.

Schlichtungsausschuss

Hierbei kann die Ingenieurkammer des Saarlandes vermitteln:
Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, ist bei der Ingenieurkammer des Saarlandes ein ständiger Schlichtungsausschuss gebildet. Dieser ist mit sachverständigen Ingenieuren und Juristen besetzt.

Schlichtungsverfahren

Das Ziel des Schlichtungsverfahren ist, den Parteien zu helfen, eine gütliche Einigung zu finden und unter der Leitung des fachkundigen Schlichtungsausschusses Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die einvernehmliche Beilegung des Konfliktes steht dabei im Vordergrund. Sollten diese ersten Vermittlungsbemühungen erfolglos verlaufen, unterbreitet der Schlichtungsausschuss den Streitparteien in einem weiteren Schritt einen Schlichtungsvorschlag. Sind die Parteien mit dem Schlichtungsvorschlag einverstanden, wird dieser zwischen beiden verbindlich.

Vorteile gegenüber dem Gerichtsverfahren

Das Schlichtungsverfahren stellt eine kostengünstige Alternative zur Beilegung von Streitigkeiten dar. Es kommt ohne Förmlichkeiten und das Aufsehen eines Gerichtsprozesses aus. Da beide Konfliktparteien eigenverantwortlich an der Lösung mitgearbeitet haben, beruht der Schlichtungsvorschlag auf der größtmöglichen Akzeptanz.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Schlichtungsausschusses sind in §§ 45, 19 SAIG und in der Schlichtungsordnung der Ingenieurkammer des Saarlandes festgeschrieben. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens richten sich nach § 2 Abs. 6 der Kostenordnung der Ingenieurkammer des Saarlandes und sind bei vermögensrechtlichen Gegenständen streitwertabhängig.

Ansprechpartner

Sollten Sie Interesse an einem Schlichtungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer des Saarland. Sie erläutert Ihnen gerne den Ablauf der Schlichtung im Detail.

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