Die Ausschüsse der Ingenieurkammer des Saarlandes werden durch das Saarländische Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) und durch die Satzung der Ingenieurkammer des Saarlandes bestimmt.
Die Mitgliederversammlung der Ingenieurkammer des Saarlandes bildet die Ausschüsse und ist zuständig für die Wahl deren Mitglieder - mit Ausnahme des Eintragungsausschusses.
Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die in ihren Bereich fallenden Angelegenheiten für die Kammer und insbesondere auch für den Vorstand vorzubereiten. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Neben den nach den Regeln des SAIG zu bildenden Ausschüssen:
gibt es bei der Ingenieurkammer des Saarlandes die folgenden Ausschüsse: